Rita Stumpf
Praxis für Verkehrspsychologie
und systemische Therapie



Immer wieder kommen Menschen in meine Praxis, die nicht wussten, dass sie ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen müssen, bevor sie den Führerschein wieder bekommen. Diese Menschen haben dann leider sehr viel Zeit nicht genützt. Deshalb an dieser Stelle die folgende Erläuterung:

Wer muss zu einer MPU?

Alkohol

Bei einer erstmaligen Auffälligkeit von mindesten 1,6 Promille oder wenn Sie innerhalb der letzten 10 Jahre zwei Mal mit mehr Promille ein Fahrzeug geführt haben, als erlaubt ist (das heißt mehr als 0,5 Promille oder 0,3 Promille plus eine Fahrauffälligkeit wie etwa ein Unfall oder nicht geblinkt).

Drogen

Beim Konsum von illegalen Drogen erlischt die Fahrtauglichkeit automatisch. Sie müssen nicht mal beim Fahren erwischt werden, bereits der Konsum genügt, um ihnen die Fahrerlaubnis zu entziehen. Ausnahme ist der gelegentliche Konsum von Cannabis, mit der Fähigkeit der Trennung von Konsum und Fahren. In diesem – eher seltenen – Fall genügt ein Facharztgutachten.

Punkte

Beim Erreichen von 18 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg muss die Fahrerlaubnisbehörde (FeB oder Führerscheinstelle) Ihnen die Fahrerlaubnis entziehen. Diese bleibt dann für 6 Monate entzogen. Zum Nachweis Ihrer wiedergewonnenen Eignung müssen Sie der FeB ein positives Gutachten vorlegen.

Straftaten

Die Führerscheinstelle kann Ihnen die Fahrerlaubnis entziehen beziehungsweise von Ihnen eine Eignungsuntersuchung (MPU) verlangen, damit sie Ihre Fahrerlaubnis behalten können. Solche Delikte können zum Beispiel Gewaltstraftaten sein, die auf ein erhöhtes Aggressionspotential hindeuten oder auch andere Straftaten, die unangepasstes Sozialverhalten, Rücksichtslosigkeit und somit auf eine potentielle Gefahr für die Allgemeinheit hindeuten. Man geht in diesen Fällen davon aus, dass ein Mensch, der sich entgegen der allgemein gültigen sozialen Normen verhält, dies auch im Straßenverkehr tut und damit sich und andere gefährdet.